Pererano GmbH & Co.KG
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Handelsregister Stuttgart, HRA-Nr. 731695
Geschäftsführer: Pellegrino und Vincenzo Pumilia
UmsatzsteuerID: DE 304 332 072
Bei Rückfragen oder Hinweisen stehen wir Ihnen sehr gerne auch
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Die ODR (Online Dispute Resolution) Verordnung der EU
Die Europäische Kommission stellt ab dem 16.2.2016 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.
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Wir weisen darauf hin, dass die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. vorgesehene Online-Plattform der EU-Kommission
zur aussergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) derzeit noch nicht betriebsbereit zur Verfügung steht. (Stand 11.2.2016)
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Erfassung von Daten
Während Sie auf unsere Webseiten zugreifen, erfassen wir automatisch Daten von allgemeiner Natur. Diese Daten (Server-Logfiles) umfassen zum Beispiel die Art ihres Browsers, ihr Betriebssystem, den
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Skalierbares Zentrales Messverfahren
Für die Sammlung statistischer Kennwerte über die Nutzung unserer Dienste nutzen wir das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) der INFOnline GmbH www.infonline.de)
Dieses Verfahren erhebt anonyme Messwerte. Die SZM- Reichweitenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen entweder einen Cookie mit der Kennung „ioam.de“, „ivwbox.de“, ein
LocalStorage Objekt oder eine Signatur, die aus verschiedenen übertragenen Informationen Ihres Web-Browsers erstellt wird. IP-Adressen werden in anonymisierter Form genutzt.
Bei der Reichweitenmessung wird der Datenschutz stets berücksichtigt. Diese ermittelt statistisch die Nutzungsintensität und die Zahl der Nutzer einer Website. Dabei werden einzelne Nutzer nicht
erkannt, die Identität bleibt stets geschützt. Das System versendet keine Werbung.
Web-Angebote, die zur Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW – www.ivw.eu) gehören oder an der Studie „internet facts“
der Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung e.V. (AGOF – www.agof.de) teilnehmen, werden die Nutzungsstatistiken monatlich von der AGOF und der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (ag.ma –
www.agma-mmc.de), sowie der IVW veröffentlicht und können unter www.agof.de, www.agma-mmc.de und www.ivw.eu eingesehen werden, besuche uns. die IVW überprüft das SZM-Verfahren regelmäßig im Hinblick auf eine regel- und datenschutzkonforme Nutzung, außerdem werden die Messdaten
veröffentlicht.
Die Website der INFOnline GmbH www.infonline.de), die Datenschutzwebsite der AGOF
(http://www.agof.de/datenschutz) und die Datenschutzwebsite der IVW (http://www.ivw.eu) bieten detaillierte Informationen zum SZM-Verfahren.
Sollten Sie der Datenverarbeitung durch das SZM nicht entsprechen, können Sie dies unter den folgenden Links kundtun: optout.ioam.de und optout.ivwbox.de
Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch
Sie können zu jedem Zeitpunkt Informationen über Ihre bei uns gespeicherten Daten erbitten. Diese können auch berichtigt, gesperrt oder, sofern die vorgeschriebene Zeiträume der Datenspeicherung zur
Geschäftsabwicklung abgelaufen sind, gelöscht werden. Unser Datenschutzmitarbeiter hilft Ihnen bei allen entsprechenden Fragen. Seine Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
Änderungen oder Widerruf von Einwilligungen können durch eine Mitteilung an uns vorgenommen werden. Dies ist auch für zukünftige Aktionen möglich.
Änderung der Datenschutzbestimmungen
Unsere Datenschutzerklärung können in unregelmäßigen Abständen angepasst werden, damit sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen oder um Änderungen unserer Dienstleistungen umzusetzen,
z. B. bei der Einfügung neuer Angebote. Für Ihren nächsten Besuch gilt dann automatisch die neue Datenschutzerklärung.
Kontakt zum Datenschutzmitarbeiter
Für Fragen zum Datenschutz schicken Sie uns bitte eine Nachricht an info@pererano.de mit dem Betreff „Datenschutz“.
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andere diesbezügliche Dienstleistungen an uns zu erbringen. Mehr erfahren Sie unter www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Pererano GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführer Pellegrino Pumilia und Vincenzo Pumilia, Rudolf-Diesel-Str.41, 71711 Murr, Telefon (0 7144) 25334, Fax (0 7144) 29118, Mail info@pererano.de (im Folgenden kurz Pererano) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeithandelt, § 14 BGB.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In
diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Pererano, stellen lediglich ein Angebot an Pererano zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Pererano.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Pererano mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
2. Lieferung
2.1 Pererano liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Pererano (nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Pererano bis zur Erfüllung sämtlicher Pererano gegen den
Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Pererano erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Pererano, die Vorbehaltsware nicht verpfänden
oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Pererano. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Pererano unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Pererano ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Pererano abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen von Pererano hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden
Abnehmer bekannt zu machen und Pererano die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Pererano wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Pererano über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Pererano nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Pererano dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer
leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich
abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der
Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für
Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen
sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird
die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Pererano kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine
Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen
vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Pererano berechtigt, aber nicht verpflichtet,
an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben von Pererano über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug
von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit
Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die
Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
7. Erweitertes Pfandrecht
Pererano steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages
in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen
Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Pererano unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde
ohne Einwilligung von Pererano Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt
oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Pererano für diese Arbeiten. Das gleiche
gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
Schlussbestimmungen
Pererano ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Pererano und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
Kontakt:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8,
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
Geltendes Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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